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Was muss beim grenzüberschreitenden Kauf bzw. Verkauf beachtet werden? Was ist bei einer Betriebsstättengründung im Ausland zu berücksichtigen? Wir sind spezialisiert auf das internationale und europäische Steuerrecht und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Unser Leistungsangebot - gerne auch maßgeschneidert

  • Arbeitnehmerentsendungen
  • Funktionsverlagerungen (Outbound-Fälle)
  • Begutachtung von Verrechnungssystemen und Verrechnungspreisdokumentation
  • Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
  • EuGH-Rechtsprechung
  • Betriebsstättengründung und -besteuerung unter besonderer Berücksichtigung der Gewinnabgrenzungsvorschriften
  • Wohnsitzwechsel mit oder ohne Beibehaltung eines Zweitwohnsitzes in Deutschland
  • Wir unterstützen Sie bei grenzüberschreitenden Expansionsüberlegungen vor dem Hintergrund rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen inklusive der Rechtsform- und Standortwahl
  • In einer Vielzahl von Ländern verfügen wir über gute Kontakte zu Experten aus den Bereichen der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuer- und Rechtsberatung und sind Teil des internationalen Netzwerks IGAL („International Group of Accountants and Lawyers“).
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