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Die Gestaltung von Geschäftsführer-Dienstverträgen und von Verträgen mit freien Mitarbeitern werfen regelmäßig Fragen im Hinblick auf die Pflichtmitgliedschaft in der Sozialversicherung auf.

Bei der Vertragsgestaltung haben wir die sozialversicherungs-rechtlichen Auswirkungen stets im Blick. Frühzeitige Rechtssicherheit für unsere Mandanten stellen wir regelmäßig mittels des sogenannten Statusfeststellungsverfahrens  (Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund) her.

Nötigenfalls setzen wir die Interessen unserer Mandanten in Widerspruchs- und Klagverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung durch.

 
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